Auf dem Bild zwei typische deutsche Frauen, wer ist hübscher, Georgine oder Marla-Svenja?
Mit einem einzigen behördlichen Antrag für ein paar Euro Gebühren entzaubert eine Frau namens Marla-Svenja gerade das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Dieses Gesetz erklärt die Zuordnung jedes Menschen zu einem biologischen Geschlecht für obsolet. Maßgeblich ist seit Herbst 2024 nur noch die Selbsteinschätzung zum eigenen Geschlecht, abzugeben beim zuständigen Standesamt. Jetzt heulen die Apolegeten des Gesetzes auf, weil ihnen Marla-Svenjas mutiger Schritt zu ihrem wahren Ich nicht passt. Was für ein Witz.
Man nimmt Marla-Svenja nun plötzlich nicht ab, dass sie eine Frau ist. Liegt es womöglich an Marla-Svenjas Gesichtsbehaarung? An der als maskulin gelesenen Kleidung? Oder dem Umstand, dass sie juristische Probleme wegen ihrer rechten Gesinnung hat?
Das allerdings sollten die einschlägigen Kreise wissen: Die Frage, wie jemand aussieht, ist schlicht nicht mehr relevant fürs soziale Geschlecht. Ebenso wenig die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Was sich übrigens schon daran zeigt, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder nun das Geschlecht selbst fest legen können. Sogar bei einem männlichen Säugling, der im Bettchen wider Erwarten nach der rosanen statt der blauen Rassel greift.
Die Bedenken gegen das Gesetz waren bekannt, dennoch wurde es durchgeboxt, und zwar mit seltener Überheblichkeit. "Transfrauen sind Frauen", bürstete etwa Familienministerin Lisa Paus Detailfragen ab. Auch der ebenfalls zuständige Bundesjustizminister Marco Buschmann vermochte keine Probleme zu erkennen.
Nun sitzen viele da, "glauben" den Geschlechterwechsel von Marla-Svenja nicht und raunen, dass so was ja Missbrauch ist. Es sind dieselben Leute, welche den Freiheitswunsch auf die Spitze getrieben haben. Das Gesetz sieht nun mal keine Prüfung vor, ob ich mein Geschlecht tatsächlich wechseln möchte. Es war nach erklärtem Willen der Verantwortlichen geradezu Hauptanliegen, dass "entwürdigende" Prüfungen, wie sie in früheren Gesetzen vorgesehen waren, entfallen. Als entwürdigend wurde offenbar schon die harmlose Kontrollfrage empfunden, ob das Ganze nicht vielleicht nur ein Trollversuch ist. Ergebnis: Auch die fiesesten Trolle können nun Frauen sein. Falls es weibliche Trolle gibt, was ich jetzt nicht googeln möchte, gilt das natürlich auch umgekehrt.
Folgerichtig gibt es im Selbstbestimmungsgesetz auch keine Regelung in die Richtung, dass Marla-Svenja etwas an ihrem Aussehen ändern müsste, mit Piepsstimme zu sprechen oder gar Hormone zu nehmen hätte. Die sogenannte Selbsteinschätzung ist juristisch unangreifbar; eine Missbrauchsklausel gibt es nicht. Und wer sich jetzt, wie so viele, gegen diese gesetzliche Vorgabe durch zynische oder gar scharfe Worte über Marla-Svenja gegenüber dem doch so ersehnten Gesetz versündigt, verletzt gleichzeitig die Persönlichkeitsrechte und die Würde dieser mutigen Frau - und zwar auf krasse, geradezu unmenschliche Art und Weise.
Marla-Svenja hat bereits angekündigt, dass sie jeden verklagt, der ihren Wunsch, zumindest für ein Jahr bis zum Ablauf der ersten Wechselfrist als Frau zu leben, nicht respektiert. Sie kann jeden anzeigen, der zum Beispiel durch Nennung ihres früheren Namens offenbart, dass sie sich mal als "Mann" durchs Leben bewegt hat. Das Bußgeld für einen Verstoss gegen das sogenannte Offenbarungsverbot ist nicht unerheblich. Bis zu zehntausend Euro kann das sogenannte Deadnaming kosten, also mehr als die Geldstrafe für eine Beleidigung von Agnes Strack-Zimmermann.
Darüber hinaus hat Marla-Svenja auch zivilrechtliche Ansprüche. Ihr Geschlechtseintrag definiert nun ihr Geschlecht, und zwar völlig losgelöst von biologischen Wahrheiten. Damit einher geht juristisch der entsprechende Achtungsanspruch. Wer also nur erwähnt, dass Marla-Svenja nicht immer eine Frau war, riskiert eine Klage auf Unterlassung und Schmerzensgeld. Angesichts der Intensität, mit der momentan auf der armen Frau herumgehackt wird, wird ihr Medienanwalt in den kommenden Monaten bestens ausgelastet sein. Interessanterweise sieht das Gesetz auch keine Sonderregelung für die Presse vor. Auch diese muss also Marla-Svenjas Geschlecht respektieren - mit Wirkung in die Vergangenheit. Aber gut, hier eine kleine Einschränkung. Es handelt sich um den ersten öffentlichkeitwirksamen Fall. Hier werden die Gerichte womöglich ein überragendes Berichterstattungsinteresse sehen, sofern die in den bisherigen Berichten durchaus anzutreffende Häme gegenüber Marla-Svenjas Entscheidung nicht überwiegt. Die Pressefreiheit hat also vielleicht um Haaresbreite Vorrang, denn eine Berichterstattung über einen Fall ist nicht möglich, ohne den Fall zu beschreiben. Aber für künftiges Deadnaming wird das nicht mehr gelten.
Fazit mit schönem Gruß an Lisa Paus, Marco Buschmann und die Community: Marla-Svenja ist eine Frau. Ihr habt es so gewollt, jetzt lebt damit.
"Die gute Nachricht ist, es wird nicht schon am ersten Tag der Frieden ausbrechen..."
Für Elmar Theveßen und das ZDF ist Frieden der noch grössere Feind als Putin.
Zu diesem Audio-File folgt gleich eine Sendung.
(Es geht weniger um den Inhalt als darum, wie er entstanden ist.)
Eine Frage, apropo KI..... mein PC hat plötzlich blockiert, irgendwas stimmte nicht.. dann ich ich auf Wiederherstellung und was kam? ich musste wegen der KI den PC neu aufstarten, zum Glück habe ich gemerkt dass ich meine Daten im gelben Daten-Explorer noch behalten konnte..
das ging alles..
aber dann.. die Anmeldung in den PC ich musste ein neues Passwort angeben, bis ich das hatte, schlimm. aber ich habe dann mit einem Anderen wieder öffnen können
Und weiter... ich öffnete den google Explorer....... und was sehe ich da .. ich fiel mit meinem Anonym- also Floh-Maus so heiss ich da auch.. raus..
Ich hatte mind. 6 Std. daran gearbeitet und den Fehler gesucht.
ich konnte dann mit dem gleichen Namen aber ev. andere mail Addi rein... aber natürlich war bei keinem Video natürlich bei getreten.. muss gewisse Videos- resp. Namen suchen und nochmals beitreten, hatte mich schööön ANGESCHISSEN. UPS..
dabei alles was ich an Seiten im goggle abgespeichert habe habe ich ...